Erschienen in Wiler Nachrichten vom 25. Juni 2009

Im Herbst stimmt das Volk über die Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes auf 8 % ab. Der Bund will mehr Geld, um das massive Defizit der Invalidenversicherung (IV) zu decken. Zwar heisst es, die Steuererhöhung sei auf sieben Jahre befristet, aber die Erfahrung zeigt, dass aus provisorischen Steuern und Abgaben meistens ein Dauerzustand wird. So geschehen bei der Autobahnvignette und der Schwerverkehrsabgabe.
Eine höhere Mehrwertsteuer würde einen allgemeinen Teuerungsschub verursachen, denn viele Handelsunternehmen und Gastronomiebetriebe werden versucht sein, gleich noch eine versteckte Preiserhöhung anzuhängen oder zumindest die Preise aufzurunden. Es ist unsinnig, in Zeiten der Wirtschaftskrise die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Eigentlich müsste genau das Gegenteil getan werden. Steuersenkungen sind jetzt notwendig, damit die Leute mehr Geld in der Tasche haben und somit durch ihren Konsum die Binnenwirtschaft stützen können. Dies umso mehr, als uns gleichzeitig eine massive Erhöhung der Krankenkassenprämien bevor steht, die Strompreise steigen, die Lohnabzüge für die Arbeitslosenversicherung werden erhöht und die CO2-Abgabe soll sogar verdreifacht werden.
Der Bundesrat und das Parlament versuchen nun, dem Volk die Steuererhöhung mit politischen Manövern schmackhaft zu machen, die an der Grenze des Zulässigen sind. Zuerst verschob man aus Angst vor einer Ablehnung den ursprünglichen Abstimmungstermin auf den Herbst, darauf vertrauend, die Wirtschaft werde sich bis dahin erholt haben. Das war eine Fehleinschätzung sondergleichen und darum wurde vor kurzem der vom Parlament bereits beschlossene Gesetzestext einfach abgeändert. Die Inkraftsetzung der Steuererhöhung soll nun um ein Jahr auf 2011 verschoben werden, wiederum in der Hoffnung, die Wirtschaftskrise sei bis dann vorüber und das Stimmvolk könne dadurch leichter zu einem Ja überredet werden. Die nachträgliche Änderung eines im Bundesblatt bereits veröffentlichten Parlamentsbeschlusses ist ein einmaliger und rechtswidriger Vorgang, der wohl vor keinem Gericht das sein Rolle ernst nimmt, bestehen würde. Allein schon diese Manipulation wäre Grund genug, die Vorlage abzulehnen.
Die Steuererhöhung wird damit begründet, dass die IV gewaltige Schulden angehäuft hat und dass sie saniert werden muss. In der Tat ist die Anzahl der Renten in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen und die IV produziert jährlich ein Defizit von etwa 1,5 Milliarden Franken. Dabei fällt auf, dass die Rentenbezüger immer jünger werden und dass der Anteil der IV-Fälle aufgrund psychischer Ursachen seit 1999 von 30% auf fast 40 % gestiegen ist. Im gleichen Zeitraum ging der Prozentsatz der Renten für Opfer von Unfällen, Geburtsgebrechen und körperlichen Krankheiten, also den klassischen, unbestrittenen Fällen, zurück. Trotz dieses offensichtlichen Missverhältnisses wollen Bundesrat und Parlament mehr Geld in die IV pumpen, ohne vorher die eigentlichen Ursachen des Defizits anzugehen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wäre nicht nur wegen der Wirtschaftskrise ein grosser Fehler sondern auch darum, weil damit der Sanierungsdruck auf die IV und die Bereitschaft, wirksame Massnahmen zu treffen wieder kleiner würden.
Erwin Böhi, Kantonsrat SVP, Wil